Kinderschutzstandards (SOM)

Gemäß dem Gesetz vom 28. Juli 2023 ist das Hotel verpflichtet, bis zum 15. August 2024 Kinderschutzstandards (SOM) einzuführen. Das Hotel ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Standards anzuwenden – insbesondere durch die Feststellung der Identität des Minderjährigen und dessen Beziehung zum Erwachsenen, mit dem er sich in der Einrichtung aufhält. (Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Gefahren durch Sexualstraftaten und zum Schutz von Minderjährigen).

 

Erforderliche Dokumente:

Um eine ordnungsgemäße Überprüfung vorzunehmen, bitten wir Sie beim Check-in um die Vorlage eines Identitätsnachweises des Kindes oder eines anderen Dokuments, das das Recht zur Ausübung der Sorge für das Kind zu diesem Zeitpunkt bestätigt.

Beispiele für Dokumente zur Überprüfung der Identität des Kindes sind ein Personalausweis, ein Schülerausweis, die mObywatel-App, das Online-Patientenkonto oder ein Gerichtsbeschluss.

Wenn Sie nicht der Elternteil des Kindes sind, ist die Vorlage einer notariellen Einverständniserklärung oder einer Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, unter Angabe der Daten des Kindes, seiner Wohnanschrift, des telefonischen Kontakts zu einem Elternteil, der Ausweisnummer sowie der PESEL-Nummer der mit dem Kind reisenden Person.